Fragen und Antworten zu
Verkauf, Vermietung und Verwaltung

Einleitung

Der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie wirft viele Fragen auf: Wie wird der richtige Preis ermittelt? Welche Unterlagen werden benötigt? Wie hoch ist die Maklerprovision? Und worauf kommt es bei der Auswahl eines Mieters an?

Hier finden Sie verständliche Antworten auf häufige Fragen rund um Immobilien in München und im Münchner Umland – übersichtlich nach Themen sortiert.

Ein guter Immobilienmakler begleitet den gesamten Verkaufsprozess: von der Immobilienbewertung über die Vermarktungsstrategie und Präsentation bis zur Interessentenprüfung, Kaufpreisverhandlung und Vorbereitung des Notartermins. In München ist zusätzlich eine genaue Kenntnis der jeweiligen Mikrolage wichtig, da sich Preise und Zielgruppen bereits zwischen benachbarten Stadtteilen deutlich unterscheiden können.

Achten Sie auf nachvollziehbare Referenzen, regionale Marktkenntnis, transparente Leistungen und eine realistische Preiseinschätzung. Ein seriöser Makler erklärt Ihnen, wie Ihre Immobilie bewertet wird, welche Käufer angesprochen werden sollen und auf welchen Wegen die Vermarktung erfolgt. Vorsicht ist geboten, wenn ohne genaue Prüfung ein besonders hoher Verkaufspreis versprochen wird.

Das ist grundsätzlich möglich, führt aber nicht automatisch zu einem besseren Verkauf. Wird eine Immobilie mehrfach mit unterschiedlichen Bildern, Texten oder Preisen angeboten, kann dies bei Interessenten Misstrauen erzeugen. Ein qualifizierter Alleinauftrag sorgt dagegen für eine einheitliche Strategie, einen festen Ansprechpartner und klare Verantwortlichkeiten.

Für die Wertermittlung werden unter anderem Lage, Grundstück, Wohnfläche, Zustand, Ausstattung, Baujahr, Energieeffizienz und aktuelle Vergleichsangebote berücksichtigt. Je nach Objekt können das Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren zum Einsatz kommen. Entscheidend ist nicht der höchstmögliche Angebotspreis, sondern ein Preis, der zur Immobilie, zur Nachfrage und zum gewünschten Verkaufszeitraum passt.

Das hängt von der Lage, der Immobilienart, dem Zustand, dem Preis und der aktuellen Nachfrage ab. Auch die Vollständigkeit der Unterlagen und die Finanzierung des Käufers spielen eine Rolle. Eine realistische Preisstrategie und eine sorgfältige Vorbereitung können den Verkaufsprozess deutlich beschleunigen.

Die Höhe der Provision wird im Maklervertrag vereinbart. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten gesetzliche Vorgaben zur Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Über die konkrete Höhe, Verteilung und Fälligkeit informieren wir Sie transparent vor der Beauftragung.

In der Regel wird die Maklerprovision erst dann fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande gekommen ist. Die genaue Fälligkeit und Zahlungsfrist werden im Maklervertrag festgehalten.

Ja, auch eine vermietete Immobilie kann verkauft werden. Das bestehende Mietverhältnis bleibt grundsätzlich erhalten. Je nach Miethöhe, Mietdauer und Zielgruppe kann die Immobilie für Kapitalanleger besonders interessant sein. Die Vermarktung sollte deshalb gezielt auf geeignete Käufer ausgerichtet werden.

Nicht jede Renovierung lohnt sich. Kleinere Reparaturen, eine gründliche Reinigung und ein gepflegter Gesamteindruck können die Präsentation verbessern. Größere Modernisierungen sollten dagegen wirtschaftlich geprüft werden. Häufig ist eine ehrliche und professionelle Darstellung des vorhandenen Zustands sinnvoller als eine teure kurzfristige Sanierung.

Ja, Bayernwerte begleitet Sie von der ersten Bewertung über die Vermarktung und Käuferauswahl bis zum Notartermin. Zudem unterstützen wir Sie bei der weiteren Abwicklung, der Schlüsselübergabe und der Erstellung des Übergabeprotokolls. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch einen professionellen After-Sales-Service.

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt grundsätzlich: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Beauftragt der Eigentümer einen Makler mit der Suche nach einem Mieter, trägt daher in der Regel der Vermieter die Maklerkosten.

Entscheidend sind nicht nur Einkommen und Bonität. Auch die persönliche Situation, die gewünschte Mietdauer und die Zuverlässigkeit des Interessenten spielen eine Rolle. Bayernwerte führt Vorauswahlgespräche, prüft geeignete Unterlagen und stellt dem Eigentümer passende Bewerber strukturiert vor.

Je nach Situation können eine Mieterselbstauskunft, Identitätsnachweise, Einkommensnachweise und eine Bonitätsauskunft sinnvoll sein. Bei Selbstständigen können weitere Nachweise erforderlich werden. Es sollten jedoch nur Informationen verlangt werden, die für die Entscheidung tatsächlich relevant sind.

Die endgültige Entscheidung trifft immer der Eigentümer. Bayernwerte übernimmt die Vorauswahl, prüft die Bewerbungsunterlagen und bereitet alle entscheidungsrelevanten Informationen verständlich auf.

Bei Wohnraummietverhältnissen darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter kann sie grundsätzlich in drei monatlichen Teilzahlungen leisten.

Ja, sofern dies Bestandteil des vereinbarten Leistungspakets ist. Dazu können das Übergabeprotokoll, die Erfassung der Zählerstände, die Dokumentation des Wohnungszustands und die Schlüsselübergabe gehören.

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung, vorhandene Mängel, Zählerstände und übergebene Schlüssel. Dadurch lassen sich spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten deutlich reduzieren.

Zu den typischen Aufgaben gehören die Kommunikation mit Mietern, die Überwachung von Zahlungseingängen, die Koordination von Reparaturen, die Erstellung oder Vorbereitung der Betriebskostenabrechnung und die Bearbeitung laufender Fragen zum Mietverhältnis. Der konkrete Umfang wird im Verwaltungsvertrag festgelegt.

Die Mietverwaltung betrifft das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter. Die WEG-Verwaltung kümmert sich dagegen um das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können daher beide Verwaltungsformen gleichzeitig bestehen.

Notwendige Instandhaltungs- und Reparaturkosten trägt grundsätzlich der Eigentümer. Hat der Mieter einen Schaden schuldhaft verursacht, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Ersatzanspruch bestehen. Bayernwerte kann Handwerker organisieren, Angebote einholen und die Ausführung koordinieren.

Im Rahmen der Mietverwaltung können Zahlungseingänge kontrolliert und Rückstände frühzeitig erkannt werden. Welche weiteren Maßnahmen eingeleitet werden dürfen, richtet sich nach dem Verwaltungsvertrag und der erteilten Vollmacht.

Die umlagefähigen Kosten des Abrechnungszeitraums werden gesammelt, geprüft und entsprechend dem vereinbarten Verteilerschlüssel auf die Mieter umgelegt. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden berücksichtigt. Nicht umlagefähige Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten bleiben beim Eigentümer.

Bayernwerte kann prüfen, ob eine Mietanpassung grundsätzlich möglich ist, die erforderlichen Informationen zusammenstellen und den Prozess koordinieren. Bei rechtlich komplexen oder streitigen Fällen sollte zusätzlich eine rechtliche Beratung erfolgen.

Der Schwerpunkt liegt auf einer laufenden Mietverwaltung mit klar definierten Zuständigkeiten. Ob einzelne Leistungen separat übernommen werden können, hängt vom jeweiligen Objekt und dem gewünschten Leistungsumfang ab.

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Bayernwerte betreut Immobilien in München sowie im Münchner Umland. Dazu gehören zentrale Stadtlagen ebenso wie Wohngebiete in den äußeren Stadtbezirken und Gemeinden des Münchner Speckgürtels.

Ja. Hochwertige Immobilien benötigen häufig eine besonders individuelle und diskrete Vermarktung. Dazu gehören eine professionelle Präsentation, eine gezielte Käuferansprache und eine sorgfältige Qualifizierung der Interessenten.

Wird ein Maklervertrag per Telefon, E-Mail oder über eine Website geschlossen, kann für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die Widerrufsbelehrung dient der gesetzlich vorgeschriebenen Information. Sie bedeutet nicht automatisch, dass bereits eine Provision fällig wird.

Eine gewöhnliche Besichtigung löst für sich genommen grundsätzlich noch keine Maklerprovision aus. Ob später eine Provision entsteht, richtet sich nach dem Maklervertrag, der Immobilienart und dem erfolgreichen Abschluss.

In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir Ihre Immobilie und Ihre Ziele kennen. Anschließend erläutern wir Ihnen, welche Bewertung, Vermarktungs- oder Verwaltungsstrategie aus unserer Sicht sinnvoll ist. So erhalten Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage, bevor Sie einen Auftrag erteilen.